Schweigepflicht

Schweigepflicht

Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht

Im Gegensatz zu fast allen anderen Coaches unterliege ich als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.

Vertrauen bildet die Grundlage für einen gelingenden Beratungsprozess. Nur wenn Sie sich sicher und in einem geschützten Rahmen wohl fühlen, können Sie Ihre Stärken und Schwächen, Ängste, Sorgen, Unsicherheiten, Erfolge und Misserfolge mit mir teilen.

Bei mir sind Ihre Gedanken sicher!

Aufgrund meiner Hochschulausbildung mit staatl. Anerkennung ist dies sogar gesetzlich geschützt.


Für Coaches mit anderen Ausbildungen existiert kein gesetzliches Berufsrecht mit bestimmten Rechten und Pflichten - auch nicht für Coaches mit Anbindung an Vereine oder Verbände. Diese verschreiben sich zwar teilweise diversen selbst erstellten Ethikrichtlinien, aber § 203 StGB findet für sie keine Anwendung.

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